Hausordnung

zur Wohnung Zeppelinstr. 11, 28816 Stuhr- Stuhrbaum

Vermieter: Jürgen Bähring, Tel 0151 12 13 44 66

 

Sehr geehrter Gast.

Herzlich willkommen in meiner Miet- Wohnung, die im Jahre 2021 von Grund auf komplett renoviert und ausgestattet wurde.

Hierbei war es mein Ziel, Ihnen „eine kleine Wohlfühloase“ zu erschaffen.

Dem entsprechend habe ich versucht, selbst kleinste Artikel eines kompletten Haushaltes zur Verfügung zu stellen, und ich bitte sehr darum, diese alle, sowie insgesamt die komplette Wohnung und ihre Einrichtung, sehr pfleglich zu behandeln, damit Sie und zukünftige Gäste sich stets an dieser gepflegten Wohnung erfreuen können.

 

Dazu benötige ich von jedem, der diese Wohnung betritt, die volle Unterstützung und die Einhaltung folgender Regeln:

Die Wohnung darf maximal von 5 Gästen zur Übernachtung genutzt werden.
Das vorhandene Lounge- Sofa ist als Übernachtungsbett auszuschließen.
Heimliches Unterbringen von nicht gemeldeten Personen berechtigt mich, eine sofortige Kündigung auszusprechen, ohne dass Ihnen Verluste erstattet werden.
Ihnen stehen 2 ungesicherte Parkplätze links neben dem Gebäude auf meinem Grundstück, sowie weitere Parkplätze an der öffentlichen Straße zur Verfügung. Es gilt die allgemeine Verkehrsordnung. Für Schäden an Ihrem Fahrzeug wird nicht gehaftet.

Wichtig: Bitte halten Sie zu jeder Tages- und Nachtzeit – also 24 Std – immer die Torzufahrt zum Gewerbehof zugänglich. Es dürfen keine Fahrzeuge direkt vor der Haustür, dem dortigen Hoftor oder vor dem Firmenbüro- Eingang abgestellt werden.
Das Betreten des Gewerbehofes, ab dem Hoftor, ist deutlich untersagt.

Falls Ihnen in der Wohnung irgendetwas zur Einrichtung fehlt oder ein technisches Gerät nicht wie gewünscht funktioniert, benötige ich Ihre sofortige Information, damit ich Abhilfe schaffen kann.

Grundsätzlich erwarte ich von Mieter*innen, oder den Nutzer*innen der Wohnung, im Namen des/der Mieters*in, ein ordentliches und gepflegtes Nutzen und Behandeln der Wohnung sowie der Vollausstattung. Dafür stehen sämtliche Reinigungsmöglichkeiten zur Verfügung, sofern Sie meinen Reinigungsservice nicht in Anspruch nehmen.

Sämtliche Ausstattungsgegenstände dürfen nicht aus der Wohnung entfernt bzw. mitgenommen werden.

In der gesamten Wohnung, einschließlich dem Eingangsbereich, ist Rauchen absolut nicht gestattet. Hierfür wurde eigens der Notausgangs- Balkon erstellt, auf dem Rauchen – bei vorher bitte zu schließender Balkontür – dann erlaubt ist.

Sollte ein Brand eintreten, folgen Sie bitte den Notausgangsschildern, flüchten Sie ggfs. über den Notausgangsbalkon, wählen Sie den Notruf der Feuerwehr 112 und rufen Sie mich dann bitte sofort an.

Gleiches gilt auch, wenn Ihnen ein Schaden an der Einrichtung/ in der Wohnung entsteht, damit ggfs. eine schnelle Schadensbeseitigung herbeigeführt werden kann. Solche Geschehnisse sind bitte auf keinen Fall zu verheimlichen, zumal ich im Fall der Wohnungsabnahme, bei Auszug von Mieter*innen, ein gründliches Abnahmeprotokoll führe.

Besonders zum Bad und zur Küche erwarte ich Ihre volle Unterstützung zur Ordnung, z.B. dass die Sanitärobjekte stets sauber zu halten oder benutzte Gegenstände direkt nach der Benutzung zu spülen sind.
Zu diesem Zweck steht Ihnen z.B. in der Küche auch ein Geschirrspüler zur Verfügung, dessen Bedienungsanleitung sich im Schrank darüber befindet.

Zum Mietende ist die Küche sauber aufgeräumt, ohne schmutziges Geschirr, zu übergeben, damit ich Sie anderenfalls nicht mit zusätzlichen Reinigungskosten zur Endreinigung belasten muss.

Bitte trennen Sie anfallenden Müll entsprechend den Mülltonnen direkt vor dem Hauseingang und den allgemein bekannten Regeln. Essensreste gehören auf keinen Fall in das WC- sondern in die Hausabfalltonne.

Sämtliche Räume sind bitte regelmäßig zu lüften. Es versteht sich von selbst, dass dieses besonders im Bad gilt, wenn z.B. geduscht wurde.

Bitte achten Sie beim Verlassen der Wohnung immer darauf, dass:

– Alle Fenster und die Notausgangstür geschlossen sind.
– Zugleich die Haustür immer abzuschließen ist, wenn sich niemand mehr in der Wohnung befindet.
– Die Heizungsregler dann bitte auf Minimalbetrieb zu stellen sind.
– E- Geräte wie Fernseher/ Radio/ Geschirrspüler/ Herd/ Dunsthaube sowie alle Lampen usw. immer komplett ausgeschaltet sind

Für Wertgegenstände aller Art und Garderobe übernehme ich keine Haftung. Dieses gilt auch bei Einbruch in die Wohnung, soweit solche Verluste nicht durch eine Versicherung abgedeckt sind.

Als Mieter*in erhalten Sie von mir Haustürschlüssel. Bei Verlust solcher Schlüssel ist ein Austausch der gesamten Schließanlage erforderlich. Die Kosten sind von dem/der Mieter*in  zu tragen.

In der Wohnung steht W-LAN zur Verfügung. Mit dessen Nutzung akzeptieren Sie die Nutzungsbedingungen.

Im Eingangsbereich besteht ein Strom- Sicherungskasten, der zugleich das gesamte Gebäude mit der angrenzenden Lagerhalle versorgt. Es ist deutlich untersagt, dortige mit „Büro“ markierten Sicherungen zu betätigen bzw. überhaupt nur im äußersten Notfall gestattet, dortige mit „Wohnung“ markierten Sicherungen zur Wohnung zu betätigen.

Die Mieter*in haftet im vollen Umfang für Schäden aller Art durch von ihm verursachte Schäden – auch durch entstandenes Feuer, z.B. durch Kerzen /Herdplatte/ verbotenes Grillen auf dem Notausgangsbalkon usw.
Aus diesem Grunde bitte ich auch darum, keine eigenen Elektrogeräte zu verwenden, zumal die Wohnung mit solchen voll ausgestattet ist.

Als Vermieter behalte ich mir vor, auch während Ihrer Nutzung oder Abwesenheit die Wohnung zu betreten, werde dieses jedoch möglichst nur nach Abstimmung durchführen. Gleiches gilt für Reinigungs- oder Reparaturarbeiten.

Ich biete die Möglichkeit einer Zwischenreinigung für die Wohnung – allerdings gegen eine zusätzliche Gebühr 25 €/ Std.

Partys und Feiern in der Wohnung sind untersagt. Auch bitte ich darum, Musik oder Fernseher in den Zeiten Mo- Fr. 7 – 17 Uhr auf Zimmerlautstärke zur halten, da direkt unter der Wohnung im Bürobetrieb gearbeitet wird,

 

Der/die Mieter*in oder die Nutzer*innen der Mietwohnung im Namen der/die Mieter*in sind dringlich gebeten, diese Regeln einzuhalten. Eine grobe Missachtung oder mutwilliges Zuwiderhandeln gegen diese Regeln berechtigt mich, ein Hausverbot oder gar ein Mietende ohne Erstattung von Verlusten auszusprechen.

Grundsätzlich gelten auch die AGBs zum Mietvertrag als zusätzlicher Bestandteil dieser Hausordnung.

Trotz dieser Vorgaben/ Regeln rechne ich mit Ihrer Einsicht zur vollen Akzeptanz, denn deren Einhaltung ist die Basis für eine schöne Zeit in meiner Wohnung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Jürgen Bähring
Ihr Vermieter